Doch nun droht der Instant Search, zumindest in Deutschland das Aus. Denn die scheinbar sinnvollen Ergänzungen sind nicht immer sinnvoll, sondern können sogar die Persönlichkeitsrechte Einzelner verletzten. Ein erster Fall, der dies betraf war die Ex-Frau von Christian Wulff, deren Name Bettina Wulff mit dem Begriff Escort ergänzt wurde, wie z.B. das Handeltsblatt berichtete.
Ein weiterer Fall betraf einen Unternehmer, der seine Persönlichkeitsrechte ebenfalls durch Google Instant verletzt sah. Dieser Klage wurde nun vom Bundesgerichtshof (BGH) stattgegeben. Siehe dt. Tagesschau von 14. Mai 2013.
Florian Pretz von Tagesschau.de beschreibt in seinem Onlineartikel die Autocomplete-Funktion ausführlich und erwähnt dabei, dass
«Google [...] in seiner Produktinformation darauf [verweist], dass Vorschläge "merkwürdige oder ungewöhnliche Wörter oder Wortgruppen enthalten" können, jedoch nur Begriffe gefiltert würden, "die in engem Zusammenhang mit Pornografie, Gewalt, Hassreden und Urheberrechtsverletzungen stehen"» und folgert daraus
«Konkret heißt das: Das Unternehmen führt eine Liste mit unerwünschten Begriffen - welche das genau sind, will Google nicht sagen.»Wahrscheinlich müsste nun Google über diese Liste gehen und sie ergänzen, um weiteren Klagen vorzubeugen. Im Grunde erinnert dies auch etwas an die früheren Googel Bombs, welche es nun so nicht mehr gibt. Google Bombs funktionierte über eine manipulierte "Auf gut Glück"-Suche, welche die erstbeste Webseite zu einem Suchbegriff anzeigen sollte. Gab man damals z.B. failure ein, bekam man als Ergebnis George Bush. In Wikipedia sind noch einige dieser Bombs festgehalten.
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