Zwei Wochen später stellt nun Google ein Formular auf seinen Serviceseiten zur Verfügung. Jeden Antrag will Google dabei individuell prüfen und
«zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen.»Der Tagesanzeiger bietet dazu auf seiner Webseite eine kurze Gebrauchsanweisung.
Links:
Google Formular «Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht»
Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr.70/14
Tagi - Gebrauchsanweisung (30.5.2014 - noch online)
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