Mittwoch, 25. März 2015

Wie prüfe ich Fakten im Internet? Ein Beispiel

Immer öfter liest man in den Nachrichten von Fällen der Internetkriminalität. Über einen besonderen Fall berichtete vor einiger Zeit 20 Minuten im Artikel «Schweizer mit BBC-Star und Airbnb abgezockt» Es ging dabei um den Betrug mit gefälschten Wohnungsinseraten. Wie im Artikel berichtet, stellte eine Person eine gefälschte Webseite inkl. Bilder ins Netz und inserierte damit auf einem Wohnungsportal. Eine Wohungssuchende fiel arglos darauf rein. 

Nun stellt sich manchen Lesern sicher die Frage: «Kann dies auch mir passieren?» Denn der Wohnungsmarkt ist in Ballungsgebieten ausgetrocknet und man nimmt als Wohnungssuchender einiges leichtgläubig in Kauf. Die Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) rät hier zur Vorsicht und gibt auf ihrer Seite Tipps wie man sich in solchen Fällen verhalten soll.

Aber auch mit einer kleinen Internetrecherche zur Überprüfung der Fakten fallen einem leicht Ungereimtheiten auf und dann sollte man sehr vorsichtig sein. Wie dies geht, wird nun im Folgenden anhand des Beispiels im Artikel beschrieben:

1. In jeden Fall macht es Sinn den Namen der inserierenden Person zu googeln. In diesem Fall wurde in der Email Signatur sogar der Arbeitgeber angegeben.
Maria Bucher ist laut E-Mail-Signatur «Zoologist at the Institute of Zoology London»
Also kann man zuerst nach dem Arbeitgeber recherchieren und dann innerhalb der Institution nach der Person. Gerade im Wissenschaftsbereich und bei kleineren bzw. mittelgrossen Firmen ist es üblich alle Mitarbeitenden aufzulisten. Beim ZSL ist die genannte Maria Bucher unter IoZ Staff and PhD Students nicht verzeichnet. 

Auch bei einer weiteren Kontrollrecherche mit dem Namen und dem Arbeitgeber erhält man zur Zeit nur den Hinweis auf den 20 Minuten-Artikel, aber keine Information, dass sie bei ZSL arbeitet.


Screenshot Testsuche


Die Email-Adresse der betreffenden Institution reicht alleine nicht aus um sicher zugehen, dass die Person dort arbeitet. Email-Adressen können leicht gefälscht werden, wie auch immer wieder MELANI, die Melde- und Analysestelle Informationssicherung des Bundes warnt.

2. Im Artikel werden Bilder erwähnt mit denen die Betrüger ihre gefälschte Webseite verschönert hatten. Hier kann man mit der Rückwärtsbildsuche von Google arbeiten. Das heisst, man lädt das entsprechende Bild bei der Google Bildsuche hoch. Die Suchmaschine  vergleicht dann das Bild mit optisch ähnlichen Bilder in ihrem Index. In einem früheren Blog-Beitrag ist diese Funktion genauer beschrieben.

Als Ergebnis zeigt es hier die richtige Person an. In diesem Fall ist es Lucy Cooke von der BBC.

Screenshot Google Rückwärtsbildsuche



Screenshot Suchergebnisse

3. Wenn eine Internetadresse angegeben ist - in diesen Beispiel wird die URL von der Webseite der fiktiven Maria Bucher im Artikel nicht explizit erwähnt - sollte man auch immer probieren, anhand des Registrars herauszufinden wer tatsächlich dahinersteckt. Das ist aber von Fall zu Fall nicht immer ganz einfach. Bei Länderdomanis wie .ch  ist die Whois-Suche bei switchplus.ch oder für .de denic.de geeignet. Für weitere Länder empfiehlt sich die Whois-Suche bei Uwhois.com bwz. für andere Top-Level-Domains der Whois-Dienst von Internic. Je klarer die gefundenen Angaben sind und man sie beispielsweise mit einer weiteren Kontrollrecherche überprüfen kann, desto glaubwürdiger kann die Webseite sein. 

Wie an diesem beschriebenen Beispiel erläutert, kann man mit einer kurzen Internetrecherche die Netz-Glaubwürdigkeit überprüfen und sich so ggf. vor einem Betrug schützen. Erscheint etwas fragwürdig, sollte man besser die Finger davon lassen.

Links:  

Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK)
Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI



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