Montag, 2. Juni 2014

Google-Formular zur Löschung von unbequemen Sucheinträgen

Seit dem Urteil des europäischen Grichtshof (EuGH) vom 13 Mai 2014 kann Google unter bestimmen Voraussetzungen verpflichtet werden, unerwünschte Links zu Suchinhalten auszublenden, wenn diese die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person verletzen. Ausgelöst hatte dieses Urteil der Fall eines Spaniers, dessen längst verjährte Pfändung eines Grundstückes immer noch unter den Suchergebnissen erschien.

Zwei Wochen später stellt nun Google ein Formular auf seinen Serviceseiten zur Verfügung. Jeden Antrag will Google dabei individuell prüfen und
«zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen.»
Der Tagesanzeiger bietet dazu auf seiner Webseite eine kurze Gebrauchsanweisung.

Links:

Google Formular «Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht» 
Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr.70/14
Tagi - Gebrauchsanweisung (30.5.2014 - noch online)

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